Das Regierungspräsidium Tübingen hat als zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde die Stiftung Integrationskultur anerkannt. Auch das Finanzamt Tübingen hat mit dem Feststellungsbescheid vom 25.05.2016 die Gemeinnützigkeit unserer Satzung festgestellt. Die Stiftung Integrationskultur ist damit als gemeinnützige Organisation anerkannt und berechtigt Zuwendungsbescheinigungen für die Steuererklärung auszustellen. Wir bedanken uns auf diesem Weg nochmal beim Regierungspräsidium Tübingen, dem Finanzamt Tübingen sowie der Kanzlei Ebner Stolz und ganz besonders Herrn Dr. Sauer für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld der Stiftungsgründung. Nun ist der Weg frei für die operative Stiftungsarbeit und das Team der Stiftung Integrationskultur freut sich darauf.
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